I. Geltungsbereich
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- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartmentzimmern des nicetostay aparthotel zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von nicetostay aparthotel für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Apartmentzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von nicetostay aparthotel und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. §540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht
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- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch nicetostay aparthotel zustande. nicetostay aparthotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, nicetostay aparthotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von nicetostay aparthotel in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von nicetostay aparthotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über nicetostay aparthotel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von nicetostay aparthotel verauslagt wird.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- nicetostay aparthotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
- Die Zahlung erfolgt generell vor Nutzungsbeginn unbar, z.B. per Kreditkarte o.ä..
- nicetostay aparthotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt pauschal 300.- € je Zimmer. Bei Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Diese wird erstattet/freigegeben nach mängelfreier Rückgabe der Räumlichkeiten.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist nicetostay aparthotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von nicetostay aparthotel aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von nicetostay aparthotel
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- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit nicetostay aparthotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn nicetostay aparthotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von nicetostay aparthotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber nicetostay aparthotel in Textform ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt nicetostay aparthotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält nicetostay aparthotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. nicetostay aparthotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann nicetostay aparthotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
V. Rücktritt von nicetostay aparthotel, nicht genehmigte Veranstaltungen
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- Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist nicetostay aparthotel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von nicetostay aparthotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von nicetostay aparthotel mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Ferner ist nicetostay aparthotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere von nicetostay aparthotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
- nicetostay aparthotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von nicetostay aparthotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von nicetostay aparthotel zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
- eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von nicetostay aparthotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
- Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann nicetostay aparthotel unterbinden bzw. abbrechen.
- Der berechtigte Rücktritt von nicetostay aparthotel oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von nicetostay aparthotel gegen den Kunden bestehen, so kann nicetostay aparthotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
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- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat nicetostay aparthotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen nicetostay aparthotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit nicetostay aparthotel vereinbart werden.
- Sollte der Kunde das Zimmer über 11 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit nicetostay aparthotel dazu getroffen zu haben, kann nicetostay aparthotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass nicetostay aparthotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung von nicetostay aparthotel
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- nicetostay aparthotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet nicetostay aparthotel für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von nicetostay aparthotel beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von nicetostay aparthotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von nicetostay aparthotel auftreten, wird nicetostay aparthotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, nicetostay aparthotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. nicetostay aparthotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von nicetostay aparthotel gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
- Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von nicetostay aparthotel besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet nicetostay aparthotel nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind nicetostay aparthotel unverzüglich anzuzeigen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. nicetostay aparthotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von nicetostay aparthotel gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
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- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des nicetostay aparthotel.
- Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Bremen. nicetostay aparthotel kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- nicetostay aparthotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
- Diese AGB wurden original auf Deutsch verfasst. Sollte es durch Übersetzungen in andere Sprachen zu Diskrepanzen kommen, zählt die deutsche Version.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2020